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Blockadetraining darf verboten werden

Scharfe Kritik von Bürgerrechtlerin und Gewerkschafter an Aachener Urteil

Ein Blockadetraining kann rechtswidrig sein, sofern es darauf ausgerichtet ist, künftige Neonaziaufmärsche zu verhindern oder auch nur zu stören. So urteilte jetzt das Aachener Verwaltungsgericht.

Das Verwaltungsgericht Aachen wies eine Klage gegen das Verbot eines Blockadetrainings im Vorfeld eines zwei Monate später stattfindenden Neonaziaufmarsches als unbegründet zurück. Die Übung war im Februar 2011 vom Aachener Polizeipräsidenten Klaus Oelze untersagt worden. Aus seiner Sicht drohte eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Zwar genehmigte er eine antifaschistische Veranstaltung, j...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/201363.blockadetraining-darf-verboten-werden.html

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