nd-aktuell.de / 05.07.2011 / Politik / Seite 1

Blockadetraining darf verboten werden

Scharfe Kritik von Bürgerrechtlerin und Gewerkschafter an Aachener Urteil

Marcus Meier
Ein Blockadetraining kann rechtswidrig sein, sofern es darauf ausgerichtet ist, künftige Neonaziaufmärsche zu verhindern oder auch nur zu stören. So urteilte jetzt das Aachener Verwaltungsgericht.

Das Verwaltungsgericht Aachen wies eine Klage gegen das Verbot eines Blockadetrainings im Vorfeld eines zwei Monate später stattfindenden Neonaziaufmarsches als unbegründet zurück. Die Übung war im Februar 2011 vom Aachener Polizeipräsidenten Klaus Oelze untersagt worden. Aus seiner Sicht drohte eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Zwar genehmigte er eine antifaschistische Veranstaltung, jedoch nur unter der Auflage, dass sie nicht das geplante Blockadetraining umfassen dürfe.

Zu Recht, wie die Richter am Freitag befanden: Das Blockadetraining sei auf die Störung oder Verhinderung einer Demonstration von Nazis ausgerichtet gewesen. Damit, teilte das Gericht mit, sei es »untrennbar mit der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten im Sinne des § 111 des Strafgesetzbuches verbunden und durfte vom Aachener Polizeipräsidenten zu Recht untersagt werden«.

»Das Verwaltungsgericht hat ein absurdes und demokratisch-grundrechtlich unhaltbares Urteil gefällt«, zeigt sich Elke Steven empört. Gemäß Versammlungsgesetz seien erst »grobe Störungen« und Gewalttätigkeiten gegenüber Versammlungen strafbar, hebt die Versammlungsrechtsexpertin des Komitees für Grundrechte und Demokratie hervor. Das Training habe jedoch lange vor dem eigentlichen Naziaufmarsch vom 8. und 9. April stattgefunden und nicht einmal eine andere Veranstaltung behindert. Sollte das Urteil Bestand haben, sei zu befürchten, »dass Polizei und manche Gerichte vermehrt gegen die vorgehen, die die Demokratie verteidigen«.

Auch Ralf Woelk, Regionalvorsitzender des DGB, ist über den Richterspruch verärgert: »Das stößt bei mir auf Unverständnis, genauso wie ich bereits zuvor die Auflagen der Polizeibehörde gegen das angemeldete Blockadetraining für völlig überzogen und unangemessen gehalten habe.« Aus Sicht des Gewerkschafters müsste das Blockadetraining im Interesse der Behörden sein, da »es einen grundsätzlich deeskalierenden Charakter hat«.

Woelk und Steven setzen nun darauf, dass übergeordnete Gerichte das Urteil einkassieren. Steven verweist dabei auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die in Sitzblockaden in aller Regel keine nötigende Gewalt sehen, so das Mutlangen-Urteil von 1985.

Das nun für rechtswidrig erklärte Blockadetraining sollte auf Aktionen vorbereiten, die sich gegen einen Neonaziaufmarsch in Stolberg bei Aachen richteten. Es fand am 5. Februar mit rund 70 Teilnehmern statt – trotz Provokationen durch NPD-Kader »friedlich und ohne große Komplikationen«, wie die Lokalpresse vermeldete. In Anwesenheit von Polizeipräsident Oelze hätten die Bündnismitglieder wie angekündigt das Blockieren trainiert, in dem sie sich gegenseitig wegtrugen, hieß es in einem Medienbericht.

Einen Aufruf, »den Naziaufmarsch gemeinsam (zu) blockieren«, unterstützten eine Reihe von Personen, Parteien und sonstigen Institutionen – von Rudi Bertram, dem Bürgermeister der Stadt Eschweiler, über diverse SPD-, Grünen- und LINKE-Politiker bis hin zu Gewerkschaftern und Geistlichen aus der Region.

Auch DGB-Chef Woelk warb dafür, sich an der Menschenblockade gegen die Nazis in Stolberg zu beteiligen. Die Blockade sei »eine Bürgerpflicht« und »die einzig wirksame und legale Aktionsform, um Naziaufmärsche zu verhindern«.