Auf Fehler der Behörde achten
Hartz IV
Ein Hartz-IV-Empfänger, der wegen eines Behördenfehlers zu viel Geld erhalten hat, muss dieses zurückzahlen. Das gilt aber nur, wenn er den Berechnungsfehler grob fahrlässig nicht erkannt hat. Das hat das Landessozialgericht Sa...
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