Die VIG-Novelle

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2008 trat als Reaktion auf zahlreiche Lebensmittelskandale das Verbraucherinformationsgesetz in Kraft, das sich in der Praxis aber als untauglich erwies. Am Mittwoch hat die Bundesregierung eine Novelle auf den Weg gebracht, die für Besserung sorgen soll. Behörden können nun bestimmte Ergebnisse ohne Antrag durch Verbraucher veröffentlichen. Ferner gibt es eine Interessenabwägung: Überwiegt das öffentliche Interesse an einer Information das Geheimhaltungsinteresse eines Unternehmens, muss veröffentlicht werden. Neben Lebensmitteln, Spielzeug oder Kosmetika wird auch über Rasenmäher, Haartrockner oder Waschmaschinen besser informiert. Und bei dringlichen Fällen kann von der Anhörung betroffener Unternehmen vor der Veröffentlichung abgesehen werden. ND

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