Gilt auch für für deutsche Ghetto-Rente
Israelischer Antrag
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat den Anspruch nach Israel ausgewanderter Juden auf eine sogenannte Ghetto-Rente gefestigt.
Nach einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil der Richter des Bundessozialgerichts gilt ein in Israel gestellter Antrag auf Altersrente für die deutsche Rente gleich mit (Az. 13 R 20/10 R).
Nach dem Ghetto-Renten-Gesetz aus dem Jahr 2002 können Juden Beitragszeiten zur Rentenversicherung geltend machen, die unter deutscher NS-Besatzung »gegen Entgelt« in einem Ghetto gearbeitet haben.
Nach m...
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