Eigenbedarfskündigung

Vermieterfreundliches BGH-Urteil

Der Bundesgerichtshof hat Eigenbedarfskündigungen eines Vermieters erleichtert. Das teilten wir im ND vom 7. Juli auf Seite 5 mit. Was sind die Hintergründe für dieses Urteil?

Nach dem BGH-Urteil vom 6. Juli 2011 (Az. VIII ZR 317/10) muss ein Vermieter nicht ausführlich begründen, warum er oder ein Familienangehöriger nicht mehr in der bisherigen Wohnung wohnen kann. Auch Tatsachen, die dem Mieter bekannt sind, brauchen nicht mitgeteilt zu werden, so der BGH-Mietsenat.

In dem vorliegenden Fall kündigten die Vermieter eine Einzimmerwohnung in München. Zur Begründung gaben sie an, dass ihre Tochter von einem Auslandsaufen...


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