Vollzeitjob wegen unklarer Teilzeitregelung

Urteile in Kürze

Sind die Arbeitszeiten für Teilzeitbeschäftigte nicht klar im Arbeitsvertrag geregelt, können die Betreffenden eine Vollzeitstelle beanspruchen, entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 21. Juni 2011 (Az. 9 AZR 236/10).

Geklagt hatte ein Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes. Die tariflichen Regelungen sahen für Vollzeitbeschäftigte monatlich 160 Arbeitsstunden vor. Laut Vertrag sollte der Mann durchschnittlich 150 Stunden arbeiten, tatsächlich waren es 188 Stunden. In welchem Zeitraum der 150-Stunden-Durchschnitt zu bilden ist, wurde im Arbeitsvertrag nicht deutlich. Ohne Bezugszeitraum, über den die vertraglichen 150 Stunden monatlich erreicht werden sollen, bleibe der Umfang der Beschäftigung unklar, rügte das BAG. Wegen der intransparenten Klause...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.