Helferversicherung: Derzeit zwei Euro pro Person und Stunde

Berufsgenossenschaft BAU

Auf jeder Baustelle lauern Gefahren: Nässe auf Baugerüsten, provisorische Treppen oder Baugruben. Das gilt auch bei privaten Bauvorhaben. Dort geschehen jedes Jahr mehrere hundert Unfälle, und manche enden tödlich.

Deshalb ist es für Bauherren wichtig, Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder Kollegen, die beim privaten Hausbau mit anpacken, innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zu melden. Eigenbauherren sind für die Helfer verantwortlich. Die BG BAU berät zu allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit auf der Baustelle.

Helfer sind laut Gesetz anzumelden
Wer ein Häuschen in Eigenarbeit baut oder sich bei einer Wohnungsrenovierung helfen lässt, muss seine Helfer von Gesetzes wegen bei der BG BAU anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob mithelfende Personen unentgeltlich arbeiten oder nicht. Sind alle Helfer zusammen weniger als 40 Stunden beschäftigt, besteht eine Meldepflicht bei der Unfallkasse der öffentlichen Hand.

Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind nur freund- und verwandtschaftliche Gefälligkeitsleistungen sowie unternehmerähnliche Tätigkeiten. Ob solche Ausnahmetatbestände v...



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