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Grüne bringen Gesetz über freie Schulen vor Gericht

Thüringen: Verfassungsrichter sollen Rechtmäßigkeit prüfen

  • Lesedauer: 2 Min.
Aller Protest brachte nichts. Trotz großen Widerstands in Bevölkerung und Opposition kürzte die Thüringer Landesregierung die Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft. Die Grünen-Fraktion will nun überprüfen lassen, ob das mit der Verfassung zu vereinbaren ist.

Erfurt (dpa/ND). In einem Normenkontrollverfahren will die Grünen-Fraktion das Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft verfassungsrechtlich überprüfen lassen. Nach Ansicht der Fraktion verstößt das im Dezember 2010 verabschiedete Gesetz in einigen Teilen gegen das Grundgesetz. »Wir wollen Zugangs- und Bildungschancen für staatliche und freie Schulen gleichermaßen, ohne Schulgeld erhöhen zu müssen«, sagte die Fraktionsvorsitzende Anja Siegesmund am Dienstag.

Freie Schulen bekommen statt bisher 85 nur noch 80 Prozent der jährlichen Kosten pro Schüler einer staatlichen Schule. Der Bedarf wird zudem nicht mehr nach den tatsächlichen, sondern nach den »notwendigen Kosten« berechnet. Die Klage soll heute beim Thüringer Verfassungsgerichtshof eingereicht werden.

Die Grünen sehen die Pluralität des Bildungssystems und die Wahlfreiheit der Schulen »als hohes Gut gefährdet«. Bildung werde damit – trotz Stützungen der freien Träger – wieder zunehmend vom Geldbeutel der Eltern abhängig. »Wir sind nicht angetreten, um über Gerichte Politik zu machen«, sagte Siegesmund. Alle parlamentarischen Möglichkeiten wie Anhörung und Parlamentsdebatte hätten jedoch nicht zu einem Umdenken bei der schwarz-roten Regierung geführt.

Die bildungspolitische Sprecherin, Astrid Rothe-Beinlich, kritisierte Bildungsminister Christoph Matschie (SPD). Der sei vor seiner Regierungsverantwortung unter anderem Seite an Seite mit den Grünen für die Vielfalt im Schulsystem eingetreten. Jetzt würden die staatlichen Schulen bevorzugt. Und Siegesmund ergänzte: Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) nehme das hin und habe für Minister Matschie nicht die rote Karte gezückt.

Matschie verteidigte das Gesetz: Es »sichert den freien Schulen eine langfristige und auskömmliche Finanzierung.« Damit sei gewährleistet, dass sie fester Bestandteil der Bildung in Thüringen blieben. »Die Landesregierung ist überzeugt, dass das Gesetz verfassungskonform ist und einer juristischen Prüfung standhält.« Er sehe der Normenkontrolle gelassen entgegen.

Die FDP-Fraktion bewertet die Kürzungen bei den freien Schulen zwar als katastrophales Signal an deren Arbeit, warnt jedoch vor Konsequenzen einer Klage. Sollte das Gericht die Verfassungswidrigkeit feststellen, bestehe die Gefahr, dass das Land wegen der angespannten Haushaltslage die Gelder für die Schulen in freier Trägerschaft nicht wieder erhöhen, sondern stattdessen die der staatlichen Schulen kürzen werde.

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