Müssen Azubis Überstunden leisten?

Was Auszubildende unbedingt beachten sollten

  • Lesedauer: 3 Min.
Für Tausende junge Menschen hat in diesen Tagen die berufliche Ausbildung begonnen. Der Wechsel von der Schule in die Arbeitswelt wirft allerdings oft viele Fragen auf – über den Ausbildungsvertrag, die Probezeit, den Verdienst, das Verhalten im Krankheitsfall oder die Frage, ob Azubis Überstunden leisten müssen.
In der Ausbildungswerkstatt der BVG in Ruhleben erlernen Azubis den Beruf eines Mechatronikers.
In der Ausbildungswerkstatt der BVG in Ruhleben erlernen Azubis den Beruf eines Mechatronikers.

Was ist beim Abschluss des Ausbildungsvertrages zu beachten?
Der Vertrag muss vor der Unterschrift genau durchgelesen werden. Ist etwas unklar, sollte sofort nachgefragt werden. Der Vertrag wird vom Ausbilder und vom Auszubildenden unterschrieben. Ist der Azubi noch keine 18 Jahre alt, müssen auch die Eltern unterschreiben. Der Vertrag muss unter anderem Angaben zur Ausbildungsdauer, zur Bezahlung und zur Arbeitszeit enthalten.

Was bedeutet die Probezeit?
In dieser Zeit kann die Ausbildung von einem Tag auf den anderen ohne Begründung schriftlich gekündigt werden. Dies gilt für den Azubi, aber auch für den Betrieb. Die Dauer der Probezeit ist im Ausbildungsvertrag festgehalten. Sie liegt in der Regel zwischen zwei und vier Monaten. Nach Ende der Probezeit gelten festgelegte Kündigungsfristen, die ebenfalls im Vertrag stehen sollten. Ansonsten gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen.

Was verdienen Azubis?
Die Bezahlung ist natürlich sehr unterschiedlich. In der Regel ist die Vergütung in Tarifverträgen festgelegt. Im Jahr 2010 verdienten Azubis nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) im Durchschnitt pro Monat 678 Euro brutto. In den alten Bundesländern lag der Verdienst dabei mit 688 Euro höher als in den neuen Bundesländern mit 612 Euro. Zwischen den Branchen gibt es aber deutliche Unterschiede: Am meisten Geld gab es für Binnenschiffer mit 978 Euro. Maler und Lackierer bekamen dagegen im Westen nur 421 Euro und im Osten 388 Euro. Die Löhne im jeweiligen Ausbildungsbetrieb können von den Durchschnittswerten abweichen.

Wie verhalte ich mich in einem Krankheitsfall?
Wer über Nacht krank wird, muss sich am nächsten Morgen unverzüglich bei seinem Betrieb als krank melden. Wer länger als drei Tage krank ist, braucht in der Regel eine Krankschreibung vom Arzt. Manche Betriebe fordern auch schon früher ein Attest. Auch wer nicht zur Berufsschule gehen kann, muss sich krank melden. Bei einer längeren Krankheit zahlt der Betrieb sechs Wochen den Lohn weiter. Danach gibt es sogenanntes Krankengeld von der jeweiligen Krankenkasse.

Müssen Azubis Überstunden leisten?
Eigentlich nicht. In Ausnahmen ist dies aber möglich. Überstunden müssen zumindest in Freizeit ausgeglichen werden.

Wer kann mir bei Problemen bei der Ausbildung helfen?
Der Betriebsrat ist auch für Azubis eine Anlaufstelle. Zudem gibt es Ausbildungsberater bei den Kammern oder Innungen. Wenn es gar nicht mehr geht, kann auch ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs angebracht sein. Dies sollte aber nur die letzte Alternative sein, wenn eine neue Stelle in Aussicht ist. Wenn der Betrieb mit der Leistung eines Azubis sehr unzufrieden ist, bekommt dieser womöglich eine Abmahnung. Das ist praktisch zunächst nur eine »gelbe Karte«. Eine Faustregel besagt nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes, dass einer Kündigung mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen müssen. Auch bei Abmahnungen kann der Betriebsrat eine Hilfe für den Azubi sein. AFP/ND

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