Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Rechtsfrage
Tote können Urlaub nicht vererben
Die Urlaubsansprüche eines Toten sind nicht vererbbar. Mit dem Tod eines Arbeitnehmers erlösche der Urlaubsanspruch und wandele sich nicht in einen Abgeltungsanspruch um, urteilte das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt (9 AZR 416/10). Es wies damit die Klage einer Witwe aus Mühlhausen ab, die nach dem Tod ihres Mannes die Auszahlung des wegen Krankheit nicht gewährten Urlaubs für die Jahre...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/207391.rechtsfrage.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.