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Rechtsfrage

Tote können Urlaub nicht vererben

Die Urlaubsansprüche eines Toten sind nicht vererbbar. Mit dem Tod eines Arbeitnehmers erlösche der Urlaubsanspruch und wandele sich nicht in einen Abgeltungsanspruch um, urteilte das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt (9 AZR 416/10). Es wies damit die Klage einer Witwe aus Mühlhausen ab, die nach dem Tod ihres Mannes die Auszahlung des wegen Krankheit nicht gewährten Urlaubs für die Jahre...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/207391.rechtsfrage.html

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