Transporte von Gefangenen abgelehnt

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Potsdam (dpa). Das brandenburgische Innenministerium und das Justizressort streiten sich über den Transport von Gefangenen. Mit Verweis auf die Polizeireform wurde dem Justizministerium in einem Brief mitgeteilt, dass die Polizei derartige Aufgaben nicht mehr übernehmen soll. »Der Minister hat angeordnet, dass es Gespräche auf der Arbeitsebene gibt«, bestätigte Ronald Pienkny, Sprecher des Justizministeriums, am Sonnabend. »Wir sehen Gesprächsbedarf«, sagte sein Kollege Ingo Decker vom Innenministerium. Klar sei aber auch, dass ein Konsens erzielt werden müsse. Mit der Polizeireform werden Strukturen verändert. Rund 1900 Stellen sollen bis 2020 wegfallen.

Hintergrund des Streits ist eine Vereinbarung der beiden Ministerien aus dem Jahr 2007. Danach überführt die Polizei Personen in Gefängnisse, gegen die ein Ermittlungsrichter Haftbefehl ausgesprochen hat. Außerdem vollstrecken Polizisten Vorführbefehle und holen beispielsweise Angeklagte zu einer Gerichtsverhandlung, wenn sie nicht freiwillig erscheinen. Auch Jugendliche, die nicht freiwillig ihre Strafe in der Jugendarrestanstalt in Königs Wusterhausen antreten, werden von den Beamten abgeholt.

In der Vergangenheit sei deutlich geworden, dass die Verpflichtungen zu einer Mehrbelastung bei der Polizei geführt haben, so das Innenministerium. »Wir müssen nun schauen, in welchen Fällen wir nur als Transportunternehmen unterwegs sind«, sagte Decker. Es soll überprüft werden, welche Aufgaben die Polizei habe, welche die Justiz. »Justizwachtmeister können keine Haftbefehle vollstrecken«, betonte Justizministeriumssprecher Pienkny.

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