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Bei zu hohen Hartz-IV-Leistungen müssen die Kinder nur bedingt haften
Die Jobcenter in Unna und Nürnberg forderten zu viel gezahltes Geld nicht nur von den Müttern, sondern auch von den inzwischen volljährigen Kindern zurück. Vorrangig sind aber die Eltern verantwortlich, weil sie die falschen Angaben gemacht haben, urteilte das BSG.
Die Idee des Jobcenters Nürnberg, die Kinder könnten doch ihrerseits ihre Eltern verklagen, griffen die Kasseler Richter nicht auf. Nach den Urteilen haften die Kinder nur in dem Umfang, in dem sie gegebenenfalls von den erschlichenen Leistungen profitiert haben.
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