LAG-Urteil

Arbeitnehmer darf
 öffentlich Kritik üben

Arbeitgeber müssen öffentliche Kritik durch Mitglieder des Betriebsrats bis zu einem bestimmten Ausmaß hinnehmen. Das rheinland-pfälzische Landesarbeitsgericht in Mainz wies die Berufungsklage einer Großbäckerei (Urteil des LAG, Az. 6 Sa 713/10) zurück.

Die damalige Betriebsratsvorsitzende hatte in einem TV-Interview unter anderem kritisiert, dass Pausenzeiten in der Firma nicht eingehalten würden. Nach der Veröffentlichung hatte sie zu Unrecht eine ...

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