Keine Ruhe

Standpunkt von Bernd Kammer

  • Lesedauer: 2 Min.

»Die Nacht ist nicht allein zum Schlafen da« - dieser alte Schlager dürfte für die Anwohner des neuen Flughafens Schönefeld bald ziemlich makaber klingen. Seit gestern gilt per Richterspruch, dass ihre Nachtruhe künftig auf fünf Stunden begrenzt sein wird.

In der Frage, ob das Schlafbedürfnis der Anwohner wichtiger ist als die wirtschaftlichen Interessen der Region, haben sich die Bundesrichter für die Wirtschaft entschieden. Dabei gab es gerade in dieser Woche noch einmal Hoffnung, als Verwaltungsrichter in Hessen dem Frankfurter Flughafen sechs Stunden Nachtruhe verordneten. Und am Flughafen Tegel darf sogar sieben Sunden nicht geflogen werden, ohne dass Tegel deshalb ein wirtschaftlicher Flop wäre. Sieben Stunden Nachtruhe würde auch den Forderungen des Bundesumweltamtes entsprechen.

Die nicht gerade menschenfreundliche Schönefelder Nachtflugregelung haben aber nicht die Leipziger Richter zu verantworten. Sie stoppten vielmehr schon 2006 den Wunsch der Politik, hier rund um die Uhr zu fliegen. Gestern bestätigten sie diese Entscheidung nur. Und sie zwangen das Land Brandenburg, den Schallschutz zu verbessern. Ganz umsonst war also für die Bürger der Gang vor Gericht nicht. Nicht mehr korrigieren konnten die Richter allerdings die Wurzel allen Lärms: die falsche Standortentscheidung für das dicht besiedelte Schönefelder Gebiet vor 15 Jahren. Zehntausende Anwohner müssen das jetzt ausbaden. Auch wenn sie nicht aufgeben und bis vor den Europäischen Menschenrechtshof ziehen wollen - die Chancen stehen eher schlecht.

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