Verweigerungsrecht ist eng begrenzt: Arbeitgeber steht in der Nachweispflicht

Entgeltfortzahlung

Ein Kollege von uns ist krank geschrieben, trotzdem trafen wir ihn neulich in einer Gaststätte bei einem Umtrunk. Kann ihm die Entgeltfortzahlung, die der Arbeitgeber bei Krankheit zahlt, entzogen werden?
Michael B., Berlin

Ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist eng begrenzt. Das ergibt sich aus § 7 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Danach ist die Verweigerung berechtigt, wenn der wegen Krankheit Arbeitsunfähige seiner Mitteilungs- oder Nachweispflicht nicht nachkommt, vor allem dann, wenn die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinung nicht vorgelegt wird. Das Verweigerungsrecht ist allein auf diese Tatbestände des § 7 EFZG beschränkt.

Verhält sich der Beschäftigte während seiner Arbeitsunfähigkeit genesungswidrig und stört dadurch den Heilungsprozess, verschlimmert die Krankheit oder verzögert die Heilung, liegen aber die Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung ge...



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