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Bundesarbeitsgericht: Recht auf Lüge bleibt weiterhin offen

Arbeitnehmer

Die im Bewerbungsgespräch gestellte Frage nach einer Schwerbehinderung begründet allein noch keinen Anspruch auf eine Entschädigung wegen Diskriminierung. Ob die Frage überhaupt zulässig ist und Arbeitnehmer wegen einer unwahren Beantwortung gekündigt werden dürfen, ließ das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem kürzlich bekannt gegebenen Urteil aber offen.

Im dem konkreten vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelten Fall hatte eine schwerbehinderte Außendienstmitarbeiterin gegen ihre Kündigung geklagt und eine Entschädigung wegen Diskriminierung gefordert. Bei ihrem Bewerbungsgespräch im Jahr 1998 hatte sie die Frage ihres Chefs nach einer Schwerbehinderung verneint. Als sie dann 2008 ihre Schwerbehinderung offenbarte, erhielt sie die Kündigung we...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/209203.bundesarbeitsgericht-recht-auf-luege-bleibt-weiterhin-offen.html

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