Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Zeitarbeitsfirma muss das übliche Entgelt zahlen
Urteil des LAG Brandenburg
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer am 27. September 2011 veröffentlichten Entscheidung eine Zeitarbeitsfirma dazu verurteilt, einer Leiharbeitnehmerin das im Entleiherbetrieb übliche Entgelt zu zahlen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/209698.zeitarbeitsfirma-muss-das-uebliche-entgelt-zahlen.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.