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Zeitarbeitsfirma muss das übliche Entgelt zahlen

Urteil des LAG Brandenburg

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer am 27. September 2011 veröffentlichten Entscheidung eine Zeitarbeitsfirma dazu verurteilt, einer Leiharbeitnehmerin das im Entleiherbetrieb übliche Entgelt zu zahlen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/209698.zeitarbeitsfirma-muss-das-uebliche-entgelt-zahlen.html

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