Feuerwehrleute dürfen Überstunden abbummeln

Überstunden

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Für Überstunden in der Vergangenheit steht Beamten der Berufsfeuerwehr ein Freizeitausgleich zu. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 29. September 2011 (Az. 2 C 32.10 - 37.10) entschieden.

Demnach können Feuerwehrleute, die von 2002 bis 2006 pro Woche im Durchschnitt 54 Stunden gearbeitet haben, die zu viel geleisteten Stunden in vollem Umfang abbummeln. Die eigentliche Dienstzeit beträgt 48 Arbeitsstunden. Mehrere Feuerwehrleute aus Bielefeld hatten geklagt. Sie leisteten regelmäßig 23 Stunden Dienst sowie 31 Stunden Bereitschaft.

»Auch Bereitschaftsdienst ist wie ein normaler Dienst zu bewerten«, sagte ein Gerichtssprecher. Das Anliegen der Feuerwehrleute, vollen Freizeitausgleich für ihre Überstunden zu erhalten, hatte in den Vorinstanzen nur teilweise Erfolg.

»Das Urteil klärt eine grundsätzliche Rechtsfrage«, erklärte der Sprecher weiter. Demnach könnte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auch für andere Einsatzkräfte Signalwirkung haben.

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