Razzia komplett rechtswidrig

Gericht lässt Einsatz in Dresden nicht durchgehen

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Dresden (dpa/nd). Die rabiate Polizeirazzia nach den Neonazi-Aufmärschen am 19. Februar in Dresden war auf ganzer Linie rechtswidrig. Nachdem Dresdner Amtsrichter bereits die Durchsuchung eines Anwaltsbüros sowie eines Parteibüros der Linkspartei und die erkennungsdienstliche Behandlung zweier Mitarbeiter als rechtswidrig einstuften, gab es dieses Urteil (AZ: 270 Gs 3762/11) nun auch für die Durchsuchung einer Privatwohnung in dem Gebäude. »Das Vorgehen der sächsischen Strafverfolgungsbehörden war ein Akt der Willkür und hat geltendes Recht in gravierender Weise verletzt«, erklärte Anwalt André Schollbach am Dienstag.

»Es wäre zu begrüßen, wenn die sächsischen Strafverfolgungsbehörden die Entscheidungen des Gerichts zum Anlass nehmen würden, dem Rechtsstaatsprinzip künftig die angemessene Aufmerksamkeit zukommen zu lassen«, formulierte Schollbach weiter. Der Anwalt hatte auch für die Mieterin der Wohnung, ein Mitglied der LINKEN, die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung gerichtlich klären lassen. Jurist Schollbach ist Chef der LINKEN im Dresdner Stadtparlament.

Am Abend des 19. Februar 2011 hatte ein Spezialkommando des Landeskriminalamtes (LKA) das »Haus der Begegnung« gestürmt. Die Anordnung zur Durchsuchung war allerdings für ein anderes Haus ausgestellt. LKA und Staatsanwaltschaft stellten das später als Versehen dar.

Nach Angaben der LINKEN drangen etwa 120 vermummte Beamte in das Gebäude ein, nachdem die Haupteingangstür mit einer Kettensäge zerlegt wurde. 20 Personen mussten eine Nacht in Polizeizellen verbringen. Mobiltelefone, PC und Laptops wurden beschlagnahmt.

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