nd-aktuell.de / 09.11.2011 / Ratgeber / Seite 24

Rauschgiftzucht zu Hause

Cannabis-Urteile

Auf den ersten Blick mag es seltsam erscheinen, Cannabis-Anbau als mietrechtliches Thema aufzugreifen. Unter dem Gesichtspunkt der vertragswidrigen Nutzung der Wohnung dürfte der Zusammenhang aber sofort klar werden.

Wer seine Wohnung in erheblichem Umfang nutzt, um hier Rauschgift zu produzieren, riskiert nach Darstellung des Mietervereins Dresden und Umgebung die fristlose Kündigung durch den Vermieter.

Dies wird durch eine Reihe von Urteilen bestätigt. So sah zum Beispiel das Amtsgericht Köln (Az. 219 C 554/07) im Anbau von Cannabis-Pflanzen in der Wohnung - 13 Marihuana-Pflanzen bis 1,10 m hoch und 43 Blumentöpfe mit Reststängeln - einen Missbrauch der Mietsache. Der Vermieter könne hier fristlos kündigen. Ihm sei es nicht zuzumuten, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der »normalen« gesetzlichen Kündigungsfrist fortzusetzen.

Auch das Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Az. (518 C 359/07) gab dem Vermieter Recht. Wer seine Mietwohnung planmäßig zur Begehung von erheblichen Straftaten benutzt und Cannabis im Keller anbaut, verstößt in schwer wiegender Art und Weise gegen seine mietvertraglichen Pflichten. Der Vermieter muss dies nicht hinnehmen, er kann fristlos kündigen.

Das Landgericht Ravensburg (Az. 4 S 127/01) sieht, so der Mieterverein Dresden und Umgebung e. V., in einem unerlaubten Cannabis-Anbau eine schwere Verletzung des Vertrauensverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter. Außerdem, so die Richter des Landgerichts, besteht bei einem Rauschgiftanbau in großen Mengen auch die Gefahr, dass die Mietsache dadurch in Verruf gerät.