Ursache muss nachgewiesen werden

Leserfrage: Wer zahlt für die Beseitigung von Schimmelbefall?

Im August meldete ich meinem Vermieter telefonisch einen Feuchtigkeitsschaden an der Außenwand. Daraufhin beseitigte eine Firma den Mangel, erklärte aber, ich hätte den Schaden durch schlechte Belüftung selbst verursacht. Jetzt soll ich für die Kosten aufkommen. Wie ist die Rechtslage?
Gert B., Hoyerswerda

Ein Feuchtigkeitsschaden mit Schimmelbildung ist auf jeden Fall ein erheblicher Mangel an der Mietsache, der vom Vermieter umgehend beseitigt werden muss. Das setzt natürlich voraus, dass der Mangel zuvor unverzüglich (möglichst schriftlich!) nach seinem Auftreten, dem Vermieter gemeldet wurde.

Die Obhutspflicht zur Mangelbeseitigung geht aus dem § 535, Abs. 1 BGB hervor. Danach hat der Vermieter »die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erha...



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