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Höhere Altersbezüge ab 1. Juli 2012

Rente

  • Lesedauer: 2 Min.
Die rund 20 Millionen Rentner können sich auf höhere Altersbezüge im Jahr 2012 einstellen: ein Plus von 3,2 Prozent im Osten und von 2,3 Prozent im Westen, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund mitteilte. Der Beitragssatz wird ab 1. Januar 2012 von 19,9 auf 19,6 Prozent sinken.

Für die finanzielle Entspannung bei der Rentenkasse sind vor allem die Steigerungen bei den Löhnen und die gestiegene Zahl sozialversicherungspflichtiger Jobs verantwortlich. So ist im laufenden Jahr mit Einnahmen von 249,1 Milliarden Euro und Ausgaben von 244,7 Milliarden Euro zu rechnen.

Durch den Überschuss von 4,4 Milliarden Euro erhöhe sich die Nachhaltigkeitsrücklage auf das 1,38-fache einer Monatsausgabe. Sie nähere sich damit weiter der Höchstgrenze des 1,5fachen an.

Ohne die bestehenden Ausgleichsbedarfe wegen früherer Rentenanpassungen könnte die Erhöhung noch deutlicher ausfallen. Eine Rolle spielt hier vor allem die sogenannte Rentengarantie. Sie gewährleistet, dass die Altersbezüge nicht sinken, auch wenn sie es wegen einer rückläufigen Entwicklung bei den Löhnen eigentlich müssten. 2010 hatte es wegen dieser Regelung eine Nullrunde gegeben, zum Ausgleich werden folgende Rentensteigerungen halbiert.

Die jetzt vorgestellten Zahlen, die der Schätzerkreis der Rentenversicherung ermittelt hat, sind nur vorläufig. Entscheiden wird die Bundesregierung über die Rentenerhöhung, die nach bisheriger Praxis jeweils zum 1. Juli kommt, im Frühjahr 2012 auf Basis der endgültigen Zahlen.

Der Sozialverband VdK verwies darauf, dass die Rentner wegen der aktuellen Preissteigerungsrate von 2,6 Prozent nur wenig von der zu erwartenden Erhöhung hätten. »Inflationsbereinigt wird also kaum etwas von der Erhöhung übrig bleiben«, erklärte Vdk-Präsidentin Ulrike Mascher. Altersarmut in Deutschland werde ein Problem bleiben. Um ihr entgegenzuwirken, solle auf die avisierte Beitragssenkung verzichtet werden. Es müsse das Hauptziel bleiben, das Leistungsniveau der Renten zu stärken. Erst danach sei eine Entlastung der Beitragszahler sinnvoll. AFP/nd

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