Notfallrettung auch privat?

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(dpa). Private Krankentransportunternehmen dürfen vielleicht bald auch Notfallfahrten übernehmen. Das geht aus einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts hervor. Bislang waren solche Einsätze der Feuerwehr und den Berliner Hilfsorganisationen, wie dem Deutschen Roten Kreuz oder dem Malteser-Hilfsdienst, vorbehalten. Die Betreiber eines privaten Krankentransportunternehmens hatten bereits im Jahr 2009 erfolglos beantragt, Notfalltransporte übernehmen zu dürfen.

Notfalltransporte sind den Angaben des Gerichts zufolge finanziell lukrativer als gewöhnliche Krankentransporte. Jetzt klagten die Betreiber des Unternehmens gegen das Verbot, und das Berliner Verwaltungsgericht gab ihnen am 25. Oktober (VG 21 K 85.10) recht. Da ein erhöhter Bedarf bestehe, könne die Notfallrettung auch geeigneten privaten Einrichtungen übertragen werden. Eine endgültige Entscheidung trifft jetzt die Behörde. Die Kammer hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

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