Neonazis unter Waffen

Innenminister lassen von Arbeitsgruppe Chance zum NPD-Verbot ausloten

  • René Heilig
  • Lesedauer: 2 Min.
Die mutmaßlichen Morde und Anschläge der rechtsextremistischen »Zwickauer Zelle«, deren Unterstützerumfeld sowie die Rolle von Polizei und Verfassungsschutz beschäftigten am Mittwoch erneut Bundestagsgremien - in geheimen Sitzungen. Unterdessen wurde eine BKA-Statistik bekannt, laut der man 2009 und 2010 bei Neonazis 811 Waffen fand.

15 Faustfeuer-, 16 Lang- und sogar acht Kriegswaffen waren laut BKA unter den in den beiden vergangenen Jahren bei Rechtsextremisten sichergestellten Waffen. Zudem fand die Polizei 40 Spreng- und Brandvorrichtungen. Hinzu kommen Hieb- und Stichwaffen, Sprengattrappen sowie andere gefährliche Gegenstände. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Bundestags-Linksfraktion hervor. 2007 und 2008 hatte man 667 Waffen beschlagnahmt, darunter waren »nur« vier Faust- und zwei Kriegswaffen.

Doch diese Waffenfunde machen nach Ansicht von Experten nur einen Teil der realen Gefahr deutlich. Immer wieder werden bei sogenannten Waffennarren große Arsenale entdeckt. Wie bei zahlreichen Nazimorden werden auch dabei von vorn herein und vehement Bezüge zu rechtsextremistischen Gruppen in Abrede gestellt.

Dabei zeigen sich auf dem »grauen« Waffenmarkt auch internationale Verflechtungen. So wurde die für die Mordtaten der Zwickauer Zelle benutzte Ceska-Pistole legal in der Schweiz gekauft. Die Linksabgeordnete Ulla Jelpke fordert, dass Neonazis der Zugang zu legalen Waffen, der beispielsweise über die Mitgliedschaft in Reservisten- und Schützenverbänden möglich ist, gänzlich verbaut wird. Die Handhabe dazu bieten die Waffengesetze. Wer eine Waffe besitzen will, muss laut Paragraf 5 »zuverlässig« sein. Doch allein in Sachsen weiß das Innenministerium aktuell von 38 bekannten Neonazis, die über 51 Pistolen und 105 sogenannte Langwaffen wie Jagdgewehre oder Pump Guns verfügen dürfen.

Mit der Festnahme eines früheren NPD-Funktionärs im Zuge der Ermittlungen zu dem braunen Terrornetz am Dienstag wird auch die Debatte über ein Verbot der NPD intensiver geführt. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sagte vage: Wenn es sich herausstellen sollte, dass die NPD Kontakte zu dieser Zelle hatte, wäre das ein »wichtiges Argument«, mit dem man im Verbotsverfahren gegen die NPD »eventuell argumentieren könnte«. Derzeit werde geklärt, ob es einen neuen Anlauf zu einem solchen Verbotsverfahren geben soll. Deshalb treffe sich heute eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz.

Die Linksfraktion fordert unterdessen einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss, um das staatliche Versagen im Kampf gegen den Rechtsextremismus zu untersuchen. Kommentar Seite 4

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