Auch der Fiskus hält zur betrieblichen Weihnachtsfeier die Hand auf

Zeigt sich der Arbeitgeber in der Adventszeit allzu großzügig, kann auf Speisen, Musik und Geschenke Lohnsteuer anfallen.

Wenn der Arbeitgeber die Belegschaft zur alljährlichen Weihnachtsfeier innerhalb oder außerhalb der Firmenräume einlädt, interessiert sich auch das Finanzamt für die Veranstaltung und fordert möglicherweise Lohnsteuer von den teilnehmenden Mitarbeitern.

Steuerfrei bleibt das Beisammensein nämlich grundsätzlich nur, wenn es sich um eine übliche Betriebsveranstaltung handelt und die Teilnahme allen Arbeitnehmern offen steht. Nicht erlaubt sind Einladungen nach bestimmten Leistungskriterien oder nur für einzelne Gehaltsgruppen sowie allzu aufwendige Feiern. Darauf weist die Kanzlei Ebner/Stolz/Mönning/Bachem in Hannover hin.

Ist die Weihnachtsfeier maximal die zweite betriebliche Veranstaltung im Jahr, darf der Arbeitgeber nicht zu großzügig sein. Ansonsten können Abgaben ans Finanzamt anfallen. Denn die Betriebsfeier darf pro Teilnehmer brutto höchstens 110 Euro kosten, um noch in die Steuerfreiheit zu rutschen. In den maßgebliche...


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