Auf welche Unterlagen Bauherren verzichten dürfen

Hausbau

  • Lesedauer: 3 Min.
Wer ein Haus baut, der braucht dazu Pläne, Berechnungen, Genehmigungen und Nachweise. Diese Dokumentation gehört zu jedem Haus.

»Immer wieder kommen Bauherren zu uns, klagen über Mängel am erst kürzlich bezogenen Haus, haben aber nicht einmal Pläne, weil ihr Schlüsselfertiganbieter sie ihnen beim Einzug nicht übergeben hat.« Klaus Kellhammer, Vorstandsmitglied des Verbands Privater Bauherren (VPB), kritisiert diese alltägliche Praxis. »Wer ein Haus baut, der braucht dazu Pläne, Berechnungen, Genehmigungen, Nachweise. Diese Dokumentation ist unentbehrlich und gehört zu jedem Haus. Sie ist der Nachweis, dass alle Gesetze eingehalten und Auflagen erfüllt wurden. Jeder Bauherr muss diese Unterlagen besitzen.«

Auch Käufer schlüsselfertiger Immobilien müssen nach der Übernahme ihres Hauses den Genehmigungsbehörden jederzeit beweisen können, dass ihre Immobilie Recht und Gesetz entspricht. »Das können sie aber oft nicht«, beobachtet Kellhammer seit Jahren, »weil sie die Unterlagen gar nicht erst ausgehändigt bekommen. Und weil sie in der Regel keine Vorstellung davon haben, was ihnen zusteht, fragen sie auch nicht danach.«

Bauherren, so rät der VPB, sollten ihre Bauunterlagen konsequent einfordern. Damit sie dabei nichts vergessen, hat der VPB den Ratgeber »Bauunterlagen« zusammengestellt. Er kann ab sofort unter www.vpb.de im Bereich »Services« unter dem Menüpunkt »Kostenlose Angebote« heruntergeladen werden.

Genauso wichtig wie die Übergabe der Bauunterlagen nach der Abnahme ist die Herausgabe derselben vor Vertragsabschluss. Wer weder die Pläne zu seinem neuen Haus kennt, noch die Energieberechnungen zu Gesicht bekommt, der kann auch nicht prüfen lassen, ob beim geplanten Bau alles mit rechten Dingen zugeht.

»Solange der Käufer die Bauunterlagen nicht in Händen hält, um sie nachrechnen und prüfen zu lassen, sollte er auf keinen Fall den Bauvertrag unterzeichnen«, mahnt Kellhammer.

»Erst wenn alle Bauunterlagen vorliegen, kann ein unabhängiger Sachverständiger sie bewerten und dem angehenden Käufer raten, ob er den Kaufvertrag so akzeptieren kann, vielleicht nachverhandeln sollte oder lieber ganz auf den Hauskauf bei diesem Anbieter verzichtet.«

Ist der Bauvertrag erst einmal unterschrieben, sind Nachbesserungen nicht mehr möglich. Der Käufer kämpft dann um jedes Detail, auch um die Herausgabe der ihm zustehenden Bauunterlagen.

Diese Unterlagen sollten Bauherren vor Vertragsabschluss haben und prüfen lassen:

- Baugenehmigung oder Baufreistellungsunterlagen, je nach Landesrecht und örtlichen Bedingungen;

- statische Berechnung und Positionspläne;

- Wärmeschutznachweis und Wärmebedarfsausweis, energetische Sondernachweise für Fördermaßnahmen;

- das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6;

- Bauausführungspläne;

- eventuell Planungsunterlagen über Sonderbauweisen, z. B. Fußbodenheizungen, Feuchteschutzberechnungen im Holzhausbau.

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