Entscheid bleibt gültig

Hamburger Gericht lehnt Antrag zu Schulreform ab

  • Lesedauer: 1 Min.

Hamburg (dpa/nd). Der Volksentscheid zur Hamburger Schulreform bleibt gültig. Das Verfassungsgericht der Hansestadt wies am Mittwoch den Antrag von drei Bürgern zurück, die den Entscheid als rechtswidrig ansehen.

Bei der Abstimmung im Juli 2010 hatte sich eine klare Mehrheit gegen die Einführung sechsjähriger Primarschulen in der Hansestadt und für den Erhalt des Elternwahlrechts nach Klasse 4 ausgesprochen. Die drei Hamburger Bürger sehen sich jedoch in ihren verfassungsrechtlich verbürgten Rechten verletzt. Sie halten unter anderem den Gegenstand der Abstimmung, die Durchführung und die Ermittlung des Ergebnisses für rechtswidrig.

Gegen das Urteil können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Damit ist die Entscheidung endgültig.

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