Ein generelles Recht auf Umtausch gibt es nicht

Das falsche Weihnachtsgeschenk

Jedes Jahr das gleiche - der Ärger mit den Weihnachtsgeschenken: Der Pullover ist zu klein, das Buch bekannt, den Toaster gibt es schon im Haushalt. Nicht jedes Weihnachtsgeschenk ist ein Volltreffer. Doch viele Verbraucher rechnen fest damit, dass sie falsche Geschenke einfach wieder zurückbringen können.

Andrang beim Umtausch der Geschenke.
Andrang beim Umtausch der Geschenke.

Doch das ist ein Irrglaube. »Geschäfte müssen einwandfreie Ware nicht zurücknehmen. Es gibt kein Recht auf Umtausch«, informiert Dr. Tobias Messer, Rechtsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung.

Die gängige Meinung ist: Alle Einkäufe können problemlos innerhalb von zwei Wochen umgetauscht werden. Doch ein generelles Umtausch- und Rückgaberecht gibt es zumindest für Ladengeschäfte nicht. »Viele Händler nehmen die Waren aus Kulanz zurück. Verpflichtet sind sie dazu jedoch normalerweise nicht«, so Dr. Messer.

In einigen Fällen kann ein Einkauf rückgängig gemacht werden, beispielsweise dann, wenn das Gesetz ein Widerrufsrecht einräumt wie bei Einkäufen im Internet. Zudem können Käufer auch ein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht mit dem Händler vereinbaren.

Dabei steht es den Geschäften frei, ob sie die Ware gegen andere eintauschen oder das Geld erstatten. Wer sicherstellen möchte, dass er seine Einkäufe zurückbring...


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