Wer Mietereigentum »entsorgt«, haftet dafür

Vermieter räumte eigenmächtig Garage des Mieters

In Berlin gab es einen Rechtsstreit um die mitvermietete Garage eines Hausbewohners. Obwohl noch keine gerichtliche Entscheidung vorlag, räumte der Vermieter kurzerhand eigenmächtig die Garage und warf allen »Müll« weg, der darin gelagert war.

Der Mieter klagte dagegen. Der Fall kam vor das Kammergicht (Landgericht) Berlin. Von wegen Müll, protestierte der Mieter. Er hatte dort Teile einer Werkstattausrüstung, inklusive Kfz-Ersatzteilen, im Wert von über 50 000 Euro eingelagert. Nun klagte er auf Schadenersatz. Das Kammergericht entschied zu Gunsten des Mieters.

Durch das rechtswidrige Vorgehen des Vermieters seien d...


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