Mieter müssen Kosten tragen

Urteil zur Installation von Rauchmeldern

Betriebskosten sind nur dann umlegbar, wenn sie in der Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 ausdrücklich benannt worden sind.

Das dachten auch Mieter einer Wohnungsbaugesellschaft in Schönebeck und klagten, als ihnen die Kosten für Installation und Wartung von Rauchmeldern als Betriebskosten vom Vermieter aufgebürdet werden...


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