Zur Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen

Leserfrage

Im nd-Ratgeber vom 16. November 2011 wurde auf das Problem der Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen eingegangen. Aber dazu habe ich noch eine spezielle Frage: Ein Arbeitnehmer, der regelmäßig in Sachsen arbeitet, wurde in der Woche vom 14. bis 18. November 2011 in die alten Bundesländer zur Arbeit delegiert. Es erfolgte auch eine Bezahlung nach Bau-Tarif West. Erfolgt außerdem noch eine Bezahlung oder ein Ausgleich in der Freizeit für den Buß- und Bettag, der in Sachsen gesetzlicher Feiertag ist?
Joachim B., Sehmatal-Neudorf

Bei dieser Frage geht es um einen arbeits- und einen pflegerechtlichen Teil. Arbeitsrechtlich ist dieser Fall nicht anders zu behandeln als einschlägige Sachverhalte sonst auch. Es gilt das Recht des Arbeitsortes. Der betroffene Arbeitnehmer muss am Bußtag arbeiten, weil an seinem Arbeitsort kein Feiertag ist. Eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (Betriebssitz in Sachsen) entfällt, da nach § 2 E...


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