Nur »Einzeltäter« und »Einzelverfahren«

Schwere Versäumnisse von Bundesanwaltschaft und BKA bei Nazi-Terror-Fahndung

Nicht nur der Verfassungsschutz hätte die Morde der rechtsextremistischen NSU-Zelle verhindern können. Auch die Bundesanwaltschaft hat durch Fehleinschätzungen und Unterlassungen schwere Schuld auf sich geladen.

Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe (v.l.n.r.)
Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe (v.l.n.r.)

»Der Prüfvorgang 3 ARP 32/98-2 (Waffenfunde in Jena) lässt keine Rechtsfehler erkennen.« Max Stadler, Staatssekretär im Bundesjustizministerium, formuliert seine Antwort an die Linksfraktion sorgsam.

»Keine Rechtsfehler ...« Das bedeutet, man ist nach dem Wort des Gesetzes nicht schuldig. Zu keinem Zeitpunkt habe die Bundesanwaltschaft die Übernahme eines Ermittlungsverfahrens gegen die drei mutmaßlichen Rechtsterroristen und zehnfachen Mörder Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt, Beate Zschäpe sowie weitere Beschuldigte abgelehnt. Auch sei der Behörde nie ein solches Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung angetragen worden. Von sich aus habe die Bundesanwaltschaft im Februar 1998 - auch auf der Grundlage eines Sachstandsberichts des Bundeskriminalamtes (BKA) - einen Prüfvorgang begonnen. Und ihn ohne Konsequenzen abgeschlossen. Denn: »Lediglich bei Hinweisen auf das Bestehen einer festgefügten terroristischen V...


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