Müll und Steuern

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Sind Gebühren für die Müllentsorgung als abzugsfähige haushaltnahe Dienstleistung steuerlich geltend zu machen? Das Amtsgericht Köln (Az. 4 K 1483/10) kam bei der Klage von Bürgern zu der Erkenntnis: Die Leistung der Müllabfuhr sei nicht das Ausleeren der Tonnen, sondern das Transportieren und Entsorgen des Mülls. Das aber liege außerhalb des Haushalts und sei deswegen nicht steuerlich begünstigt. Dem Gesetzgeber sei es bei der Abschreibungsmöglichkeiten darum gegangen, einen Anreiz für Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt zu schaffen. Auf die Müllabfuhr treffe dies nicht zu.

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