Schwarze Listen im EU-Hinterzimmer

Brüsseler Kommission verletzt Grundrechte-Charta durch heimliche Speicherung von »Risikodaten«

  • Kay Wagner, Brüssel
  • Lesedauer: 3 Min.
Weitgehend unbemerkt sammelt die EU-Kommission Daten von Personen, Unternehmen und Institutionen, die nach Brüsseler Meinung eine Gefahr für die Gemeinschaft darstellen könnten. Der EU-Ombudsmann geht nun gegen diese Praxis vor.

Es ist ein Streit, der sich weitgehend ohne die »europäische Öffentlichkeit« abspielt. Ein Streit, der in den Hinterzimmern der EU-Kommission seinen Ursprung hat. Dort läuft seit 2004 ein computergesteuertes System, das die EU vor Schaden schützen soll. Personen, Verbände oder Unternehmen werden von dem System darauf geprüft, ob sie und ihre Handlungen eine Gefahr für die Interessen der EU darstellen könnten - vor allem die finanziellen.

Das Frühwarnsystem FWS ordnet Verdächtige in fünf Gefährlichkeitsstufen ein. W1 ist die unterste Stufe, W5 die höchste. In letztere Kategorie fallen Personen oder Unternehmen, eventuell ganze Staaten, die vom EU-Rat im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sanktioniert werden. Diese werden meist auch von den Vereinten Nationen angeprangert, weshalb sich hier weniger das Problem stellt, das der Europäische Bürgerbeauftragte, der Grieche Nikiforos Diamandouros, nun in Bezug auf das FWS in einem Verfahren verfolgt.

Diamandouros ist der Ansprechpartner für all jene Fälle, in denen sich Bürger oder Unternehmen von EU-Einrichtungen ungerecht behandelt fühlen. Schon wenige Jahre nach dem Start des FWS erhielt der Ombudsmann Klagen. Unternehmen hatten herausgefunden, dass sie »gelistet« sind. Die EU-Kommission hatte sie über die FWS-Erfassung jedoch nicht informiert. Die Betroffenen hegten die Befürchtung, Nachteile durch die Erfassung zu erleiden, vor allem bei Bewerbungen um von der EU ausgeschriebene Aufträge.

Im Herbst 2008 entschloss sich Diamandouros, der Sache nachzugehen. Er begann eine Untersuchung, stellte Fragen an die EU-Kommission. Dabei verwies er auf den Fall einer spanischen Umweltorganisation, die sich für ein EU-Programm bewarb. Sie wurde abgelehnt, weil in Spanien ein Ermittlungsverfahren gegen sie lief und sie deshalb vom FWS erfasst wurde.

In ihren Antworten von Februar 2009 bestätigte die Behörde, dass die vom FWS erfassten Personen normalerweise nicht über diesen Schritt informiert werden und es formell keine Berufungsmöglichkeit gegen die Einstufung gibt. Nachteile, so meint die Kommission, würden den Betroffenen nicht entstehen. Die »Hüterin der Verträge« verwies zudem auf Änderungen beim FWS, die zeitgleich zu den Antworten angeordnet wurden. Unter anderem war auf die Bewerbungsformulare, die Unternehmen einreichen müssen, ein Vermerk gesetzt worden. Er teilt ihnen mit, dass ihre Informationen in eine Bewertung durch das FWS einfließen. Außerdem wurden Personen und Unternehmen, die erfasst wurden, im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Der Ombudsmann stellte die Antworten der EU-Kommission ins Internet und bat um Stellungnahmen der Öffentlichkeit. Während das Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) bei der EU alles als geregelt empfand, kam weiter Kritik von Anwaltskanzleien und Beraterfirmen, aber auch von der Antikorruptionsorganisation Transparency International.

Diamandouros ließ sich von den Kritikern überzeugen. In einem neuen Schreiben an die EU-Kommission fordert er diese jetzt auf, weitere Änderungen an der FWS-Praxis vorzunehmen. Die Kommission müsse ausreichende Kontrollmaßnahmen vorsehen, um sicherzustellen, dass das Frühwarnsystem im Einklang mit der EU-Grundrechtecharta steht. Demnach müssten Menschen, deren persönliche Rechte von der öffentlichen Hand eingeschränkt werden, darüber informiert werden. Und die Möglichkeit bekommen, sich vorher verteidigen zu können. Diamandouros hält es für untragbar, jemanden als »gefährlich« einzustufen und dies nur im Amtsblatt zu veröffentlichen. Außerdem müssten die Betroffenen, wenn gewünscht, Einsicht in ihre Akten erhalten. Die Kommission müsse die »Verdächtigen« auch über ihr Recht informieren, sich beim Ombudsmann beschweren zu können. Die Behörde soll nun bis zum 31. März eine ausführliche Stellungnahme abgeben.

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