Der Verfassungsschutz - ein Skandalverein seit Gründertagen

Die Skandal-Chronik des deutschen Inlandsgeheimdienstes zeigt vor allem eines: Er ist nicht nur überflüssig, sondern er ist eine Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat. Er sollte daher umgehend abgeschafft werden.

Der Name deutet auf ein hehres Ziel: Die Behörde sollte das Grundgesetz schützen. 1950 wurde das Bundesverfassungsschutzgesetz beschlossen; es entstanden das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln und in jedem Bundesland ein entsprechendes Landesamt. Doch der erste Skandal war schon da: In traditioneller antikommunistischer Verblendung stellte man zum Teil hochrangige Vertreter aus Hitlers Geheim- und Sicherheitsdiensten ein und hetzte sie wieder auf Antifaschisten.

1953 konstruierte man gegen den »aggressiven Osten« die Vulkan-Affäre. Es ging um Wirtschaftsspionage, 30 Verdächtige wurden völlig zu Unrecht verhaftet.

1954 folgte die die Otto-John-Affäre. Der erste von den Westalliierten ernannte Chef des Verfassungsschutzes floh in die DDR. Die Motive des Antifaschisten wurden nie recht klar, doch nach seiner Rückkehr machte man ihn fertig. Sein Nachfolger, der angeblich legendäre Hubert Schrübbers, wurde 1972 in den Ruhestand ...


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