Keine Sperrzeit nach abgelehntem Arbeitsvertrag

Arbeitslosengeld

Werden Arbeitnehmer wegen eines neuen, nicht unterschriebenen Arbeitsvertrags gekündigt, darf die Bundesagentur für Arbeit deshalb keine Sperrzeit auf das Arbeitslosengeld verhängen. Die Weigerung des Beschäftigten, den neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, stellt kein versicherungswidriges Verhalten dar, so das Sozialgericht Heilbronn mit Urteil vom 29. Oktober 2011 (Az. S 7 AL 4100/08).

Der Kläger hatte erst mündlich einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Als er einen schriftlichen, unbefristeten Vertrag unterzeichnen sollte, verweigerte er die Unterschrift, weil er die festgelegte generelle Wochenendarbeit ...


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