Rettung des Tarifvertrags

Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales

Die Tarifbindung sinkt, Niedriglohnsektor und Prekariat wachsen. Die Oppositionsparteien im Bundestag wollen deshalb gesetzliche Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn und zur Allgemeinverbindlichkeit.

Es sind bekannte Fakten: Der Niedriglohnsektor wächst, die Tarifbindung geht kontinuierlich zurück, die Zahl der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge sinkt ständig. Um der Erosion des Tarifsystems etwas entgegenzusetzen, wollen die Oppositionsfraktionen im Bundestag den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und eine Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit im Tarifvertragsgesetz erreichen und brachten entsprechende Anträge ein.

Die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit durch das Arbeitsministerium bedeutet, dass die Regelungen des Vertrages auch für nicht tarifgebundene Beschäftigte des Geltungsbereiches gelten, dass also der Tarifvertrag quasi Gesetzeswirkung hat. Bislang müssen dafür entweder 50 Prozent der Beschäftigten unter den Tarifvertrag fallen oder ein besonderes öffentliches Interesse bestehen. Die Anträge der Opposition sehen neben der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes vor, dass dieses Quorum von 50...


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