nd-aktuell.de / 11.02.2012 / Politik / Seite 5

Auch Polizeibeobachter in Sachsen verfolgt

Blockadevorwurf: Erstmals muss eine grüne Landtagsabgeordnete die Aberkennung ihrer Immunität fürchten

Hendrik Lasch, Dresden
Der sächsischen Grünen Eva Jähnigen droht die Aberkennung ihrer Immunität. Sie war am 19. Februar 2011 bei einer Nazidemo in Dresden als Polizeibeobachterin unterwegs. Erstmals trifft der Verfolgungseifer eine Politikerin, die nicht der LINKEN angehört.

Auskünfte erwünscht: Mitte März 2011 lud die Sonderkommission, die bei Dresdens Polizei nach der Eskalation rund um die für den 19. Februar geplanten Nazidemos gebildet worden war, die grüne Landtagsabgeordnete Eva Jähnigen als Zeugin vor. Sie war an jenem Tag als Mitglied einer Gruppe von Polizeibeobachtern unterwegs gewesen, zu der Politiker, Journalisten sowie Rechtsanwälte gehörten. Sie berichtete ausführlich, was sie gesehen hatte. Jetzt ist es offenbar diese Äußerung, die ihr ein Ermittlungsverfahren eintrug. Die Staatsanwaltschaft will, sagt Jähnigen, dazu ihre Immunität als Abgeordnete aufheben lassen.

Die Beobachtergruppe hatte im Anschluss an den 19. Februar einen Bericht veröffentlicht, der sich mit dem Einsatz der Polizei teils sehr kritisch auseinandersetzte. Gerügt wurde ein unangemessenes Konzept, das auf die weiträumige Trennung von Nazis und Gegendemonstranten setzte. Dafür hatte die Polizei zu wenige Beamte im Einsatz. Diese waren teils völlig überfordert - und reagierten im Bemühen, die Lage unter Kontrolle zu behalten, mancherorts mit übergroßer Härte. Kritisiert wurde etwa die Einkesselung einer angeblichen Blockade hinter dem Hauptbahnhof. Hunderte Menschen hatten dort Räumungsaufforderungen ignoriert. Erst Stunden später wurden sie eingekesselt und ihre Identität festgestellt.

Dazu gehört auch Jähnigen, die erst im Laufe des Nachmittags als Beobachterin an den Ort des Geschehens kam und in dieser Rolle auch nicht weichen wollte. Im Juni 2011 meldete sich die Staatsanwaltschaft. Wegen Blockade einer genehmigten Demonstration sollte Jähnigen eine Geldauflage zahlen. Sie weigerte sich. Anfang 2012 nun kündigte die Behörde die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens an. Damit sei sie »einen Schritt vor dem Antrag« auf Aberkennung der Immunität, sagt Jähnigen. Käme es dazu, wäre erstmals auch eine Politikerin betroffen, die nicht Abgeordnete der LINKEN ist.

Besonders verärgert ist Jähnigen, weil in der Ermittlungsakte ausgerechnet das Dokument fehlt, das offenkundig das Verfahren ins Rollen brachte: die Zeugenaussage bei der Soko. »Einerseits will diese auf meine Arbeit als Polizeibeobachterin zurückgreifen«, sagt die Abgeordnete, »zugleich behauptet sie aber, ich würde lügen und hätte blockiert.« Das Vorgehen, sagt Jähnigen, »kann ich nur als Schikane betrachten«. Gegen die Aufhebung der Immunität will sie sich daher wehren. Obwohl das Verfahren wohl der Einschüchterung dienen solle, gibt sich Jähnigen aber unbeirrt: Auch am 13. und 18. Februar 2012 »habe ich vor, wieder als Polizeibeobachterin in der Stadt unterwegs zu sein«.