Karlsruhe rügt Gummiparagrafen

Verfassungsgericht schränkt Behördenzugriff auf Telekommunikationsdaten ein

  • Ines Wallrodt
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Das Bundesverfassungsgericht beschränkt die Verwendung von Telekommunikationsdaten. Der Gesetzgeber muss den Zugriff durch Polizei und Geheimdiensten neu regeln.

Bislang hatten es Polizei und Geheimdienste recht leicht. Sie konnten sich bei Telefongesellschaften und Internetanbietern, aber auch Krankenhäusern oder Hotels unproblematisch Passwörter für E-Mail-Konten oder Informationen über die Identität von Internetnutzern beschaffen. Sie brauchten weder einen richterlichen Beschluss, noch mussten sie sich mit klaren Gesetzesvorgaben herumschlagen. Dem Verfassungsgericht geht diese Freiheit der Sicherheitsbehörden zu weit. Die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungs- und andere Behörden sind in Teilen verfassungswidrig, entschied der Erste Senat in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Dass die Telekommunikationsanbieter verpflichtet sind, bestimmte Daten von ihren Kunden zu erfassen, finden die Richter noch unproblematisch. Sie geben dem Gesetzgeber aber auf, klar zu definieren, w...


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