Dürfen Nazis Gäste sein?

Olaf Lücke über Hausverbote für Rechtsradikale / Olaf Lücke ist Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Brandenburg

  • Lesedauer: 3 Min.
Fragwürdig: Dürfen Nazis Gäste sein?

nd: Einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zufolge dürfen Hotelbetreiber künftig Rechtsradikale als Gäste ablehnen. Wie finden Sie das?
Lücke: Das finden wir als Verband gut. Es stärkt die Position unserer Unternehmer, entscheiden zu können, wen sie in ihrem Hause beherbergen wollen und wen nicht. Es erlaubt ihnen, Gäste mit rechtsradikalem Gedankengut des Hauses zu verweisen. Es gibt bestimmte Grenzen, wo unser Verständnis von Gastfreundschaft aufhört.

Rechtsradikale erkennt man nicht immer auf Anhieb als solche, wenn sie etwa ein Zimmer buchen wollen.
Das ist das Problem: Im Prinzip wird zwar der Handlungsspielraum des Unternehmers gestärkt. Doch wenn ein Vertrag zustande gekommen ist, kann man dem Gast nur bei schwerwiegenden Gründen wieder kündigen. Und vor dem Hintergrund des Buchungsverhaltens der Gäste, die oft im Internet buchen, ist der Unternehmer nicht mehr in der Lage, jedes Mal zu prüfen, wer da in sein Haus kommt. Hier wird ein Problem auf den Unternehmer abgewälzt.

Einerseits kann man Neonazis ablehnen als Gäste, andererseits muss man sie aufnehmen, wenn ihre Buchung bereits bestätigt ist. Ist das nicht ein Widerspruch in der Entscheidung des Gerichts?
Richtig. Ich kann nicht bewerten, ob es ein Widerspruch ist, solange uns die Urteilsbegründung nicht vorliegt. Aber natürlich ist es eine inkonsequente Entscheidung, weil letztendlich der Hotelier vor der Frage steht, wie er den Rechtsradikalen erkennen soll. Sie können ja nicht in jedem Fall sehen, wer dann wirklich nachher im Haus ist. Bei Internetbuchungen bekommen Sie ja erst im Nachhinein mit, wer der Gast ist, wenn Sie eine Bestätigung bekommen haben. Das heißt, der Vertrag ist schon zustande gekommen. Und danach bekommt man erst den Namen dessen, der da wirklich kommt.

Was würden Sie als Hotelier einem Neonazi entgegnen, der als Gast abgelehnt wird und dann sagt, er werde diskriminiert?
Das ist das Problem. Wir arbeiten daran, eine Aufklärungskampagne zu machen. Wir werden auch eine Broschüre erarbeiten, wo wir diese Informationen unseren Gastronomen mitgeben wollen: Woran erkennt man Neonazis, wie verhalte ich mich richtig? Aber das ist genau der Punkt: Sie dürfen ja keinen wegen seiner Hautfarbe, seiner Überzeugung diskriminieren.

Ist es vielen Hoteliers nicht völlig gleichgültig, welche Überzeugungen ein Gast hat, solange dieser bezahlt und nicht randaliert?
Nein, das würde ich zurückweisen. Diese Ansicht ist definitiv nicht vorhanden. Bloß: Von wie vielen wissen wir denn wirklich, wie sie denken? Welche Neonazis sind denn so bekannt, dass mir deren Name schon mal zu Ohren gekommen ist? Ich kann doch nicht bei jeder Buchung das Internet nach allen Personen, die sich bei mir eingebucht haben, durchforsten und prüfen, in welchem Zusammenhang der vielleicht schon mal irgendwo genannt worden ist. Das ist einfach nicht zu leisten, das ist weltfremd. Das ist eine Problematik, die vielleicht nicht genügend Berücksichtigung gefunden hat. Merkt der Unternehmer erst dann, wenn der Gast kommt, dass er es mit einem Neonazi zu tun hat, müsste es eben auch noch die Möglichkeit geben, ihn abzulehnen.

Interview: Thomas Blum

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