Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Ermutigung vom BGH

Hotels müssen Rechtsextreme nicht beherbergen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Hausrecht von Hotelbetreibern gestärkt. Wie der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe im Fall des früheren NPD-Vorsitzenden Udo Voigt entschied, haben unliebsame Gäste grundsätzlich keinen Anspruch auf Beherbergung. Im konkreten Fall war das Verbot jedoch rechtswidrig.

Karlsruhe (epd/nd). Hotels sind nicht verpflichtet, rechtsextremen Gästen eine Unterkunft zu bieten. Grundsätzlich könnten nicht nur Privatleute, sondern auch Unternehmen auf ihr Hausrecht pochen, urteilte am Freitag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Hat der Hotelbetreiber jedoch einmal eine Buchung bestätigt, sei er an die Erfüllung des Vertrages in der Regel gebunden, so die Richter. Der fr...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/220845.ermutigung-vom-bgh.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.