Befangenheitsantrag im Jalloh-Prozess abgelehnt

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Magdeburg (dpa/nd). Der Befangenheitsantrag der Nebenklage im Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle ist abgelehnt worden. Der Prozess könne damit wie geplant an diesem Dienstag fortgesetzt werden, teilte das Landgericht Magdeburg am Montag mit. Die Nebenklage hatte den Befangenheitsantrag gegen die drei Berufsrichter und zwei Schöffen gestellt, nachdem die Kammer angeregt hatte, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Drei andere Berufsrichter des Landgerichts lehnten diesen Antrag nun ab. Die angeregte Einstellung des Verfahrens war zuvor bereits gescheitert, weil die Anklageseite nicht zugestimmt hatte.

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