Addas Jisroel im Streit mit Senat

Vor Gericht

  • Lesedauer: 2 Min.

(epd). Der Streit zwischen der orthodoxen Israelitischen Synagogen-Gemeinde Adass Jisroel und dem Senat beschäftigt weiter die Justiz. Der Rechtsstreit wird am Donnerstag vor dem Berliner Verwaltungsgericht fortgesetzt. In dem Verfahren geht es um nicht ausbezahlte Fördergelder und die Weigerung der Gemeinde, eine externe Prüfung ihrer Bücher zuzulassen.

Kläger ist die Gemeinde, die sich gegen Rückzahlungsforderungen des Senats von rund 150 000 Euro wehrt. Zudem will sie weiter mit jährlich 650 000 Euro gefördert werden. Die Zuwendungen wurden vom Senat 2010 mit der Begründung gestoppt, es gebe bei Adass Jisroel keine ordnungsgemäße Geschäftsführung.

Der Berliner Senat fordert, dass die Gemeinde ihre Bücher einer unabhängigen Wirtschaftsprüfung unterziehen lässt. Das wird von Adass Jisroel mit der Begründung verweigert, sie sehe sich in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt. Zudem habe die eigene Prüfgruppe der Senatskanzlei sämtliche Jahreshaushalte der Gemeinde zwischen 2001 und 2010 eingehend durchleuchtet und befinde sich im Besitz aller Unterlagen.

Das wird vom Berliner Senat verneint. Die geforderten Nachweise seien bisher nicht erbracht worden. Eine Förderung auch jüdischen Gemeindelebens könne aber nur im Rahmen des rechtlich Zulässigen erfolgen, heißt es. Sie stoße da an ihre Grenzen, wo öffentliche Gelder nicht ordnungsgemäß verwendet und mit öffentlichen Geldern unrechtmäßige Zustände aufrecht erhalten werden.

Im Kern des Rechtsstreits geht es um die Frage, wie viele Mitglieder die orthodoxe Synagogen-Gemeinde hat. Danach richtet sich die Höhe der Fördersumme.

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