Gerechtigkeit geht nur mit Streik

Anhörung zum kirchlichen Arbeitsrecht im Bundestag

Sollen Beschäftigte in kirchlichen Wirtschaftsunternehmen wie ihre Kollegen und Kolleginnen in der freien Wirtschaft streiken dürfen? Nicht nur die Linksfraktion sagt »Ja« und stellte einen entsprechenden Antrag. Die Expertenmeinungen im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales gingen indes auseinander.

Auf den ersten Blick war es trockene Juristerei. Doch hinter dem Antrag der Linksfraktion »Grundrechte der Beschäftigten von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen stärken« verbirgt sich ein gesellschaftlicher Konflikt, der sich um Grundrechtsfragen und rund 800 000 Beschäftigte in Diakonie, Caritas und Co. dreht. Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales setzte sich am Montag in einer Expertenanhörung mit dem Thema Streikrecht in Kirchen und der »Dritte Weg« auseinander.

Das Problem klingt kompliziert, aber einfach beschrieben: Für Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen gilt das Arbeitsrecht bzw. das Betriebsverfassungsgesetz nicht. Sie dürfen nicht streiken, kennen keine Betriebsräte oder Tarifverhandlungen. Stattdessen gilt hier der »Dritte Weg«. Statt Betriebsräten gibt es Mitarbeitervertretungen, die viel weniger Rechte haben, und die Löhne werden nicht in Tarifverhandlungen, sondern in paritätisch besetzten Kommissi...


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