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Einheitlicher oder getrennter Mietvertrag?

BGH zur Garagenkündigung

Der Bundesgerichtshof hatte einen Streitfall zu klären, bei dem es um die Kündigung einer Garage ging, die einer der Mieter auf einem Grundstück angemietet hatte, das bislang dem Vermieter gehörte. Das Grundstück wurde jedoch verkauft, und der neue Eigentümer kündigte die Garage.

Der BGH stellte zunächst fest, dass eine Garage nicht separat gekündigt werden kann, wenn sie Bestandteil des Wohnungsmietvertrages ist. Das war aber hier nicht der Fall. Es handele sich also um ein vom Wohnungsmietvertrag unabhängiges Mietverhältnis. Die Garage befand sich nach dem Verkauf des Grundstücks nunmehr im Besitz eines anderen Eigentümers, und dieser habe damit auch das Recht zur Kündig...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/222563.einheitlicher-oder-getrennter-mietvertrag.html

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