Ärzte dürfen im Netz bewertet werden

  • Lesedauer: 1 Min.
Ärzte haben kein Recht auf eine Löschung aus Arztbewertungsportalen. Mit diesem Urteil wies das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Klage einer Ärztin gegen das größte deutsche Arztempfehlungsportal jameda ab. In seiner Urteilsbegründung geht das Gericht davon aus, dass niedergelassene Ärzte sich dem Wettbewerb und den herrschenden Marktmechanismen stellen müssen. Dazu gehörten heute wie in vielen anderen Lebensbereichen auch Bewertungsmöglichkeiten in öffentlich zugänglichen Quellen.

Az.: 16 U 125/11
http://www.jameda.de
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