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Kaution nicht gezahlt - Räumungsklage

Kündigung

Als der Mann eine Wohnung mietete, hatte er bei Vertragsabschluss vereinbart, eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten zu zahlen. Doch beim Vermieter kam keine Kaution an.

Auch bei der Überweisung der monatlichen Miete erwies sich der neue Mieter als unzuverlässig. Daraufhin kündigte der Vermieter fristlos wegen Mietrückstand und nicht gezahlter Kaution. Als er schließlich Räumungsklage erhob, glich der Mieter rasch alle Zahlungsrückstände aus. Doch die Räumungsklage blieb bestehen. Das Landgericht Berlin erklärte die Kündigung für wirksam und gab der Klage stat...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/223239.kaution-nicht-gezahlt-raeumungsklage.html

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