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Anspruch auf Teilzeit besteht nicht unbegrenzt

Urteil des Landesarbeitsgerichts

Wollen Arbeitnehmer statt Vollzeit künftig in Teilzeit arbeiten, muss die gewünschte Arbeitszeit mit den bisherigen Aufgaben des Arbeitnehmers auch vereinbar sein. Ist dies nicht der Fall, kann der Wunsch nach einer Teilzeitbeschäftigung vom Arbeitgeber versagt werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem am 12. Oktober 2011 bekannt gewordenen Urteil (Az. 6 Sa 214/11).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/223245.anspruch-auf-teilzeit-besteht-nicht-unbegrenzt.html

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