Ist das »Riestern« auch für Hartz-IV-Bezieher und Minijobber attraktiv?

Riester-Rente

  • HERMANNUS PFEIFFER
  • Lesedauer: ca. 3.5 Min.

Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat im März ein Rentenkonzept vorgelegt, das bei der Zuschussrente nun auf die Anrechnung der staatlich geförderten Eigenvorsorge verzichtet. »Riestern« soll sich also ab dem Wahljahr 2013 auch für Rentner auszahlen, die vom Staat soziale Hilfen erhalten.

Bislang hat nämlich nicht jeder im Alter etwas von seiner ersparten Privaten Altersvorsorge wie »Riester« oder »Rürup«. Finanzverkäufer preisen zwar die Riester-Rente als »private Vorsorge gegen Altersarmut« an, doch wer eine Minirente erhält und deswegen vom Staat Hilfe beansprucht, damit er oder sie nicht verhungert, dem wird seine Riester-Rente vom staatlichen Zuschuss abgezogen. Kleinverdiener kommen im Alter trotz Riester nicht über das Existenzminimum hinaus! Das soll sich nun durch von der Leyens Rentenpaket ändern.

Damit wäre die private Riester-Rente »rentensicher« und ein großes Leck der rot-grünen Rentenreform 2000/2001 gestopft. »Hartz IV-sicher« ist die private Altersvorsorge damit aber in vielen Fällen immer noch nicht während der Ansparphase: Bei Riester ist nur der Teil vor einer Verwertung geschützt, der staatlich gefördert wurde (freiwillige Zahlungen darüber hinaus nicht); bei Rürup gibt es sogar keinerlei Schutz ...


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